In einem richtungsweisenden Urteil vom 22. Januar 2024 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 2-01 T 26/23 u.a.) entschieden, dass Banken die Kosten für Eilverfahren zur Kontofreigabe tragen müssen, wenn sie die gesetzlichen Bestimmungen zur Geldwäschebekämpfung erheblich verletzen. Dieser Fall, der besondere Aufmerksamkeit verdient, beleuchtet die Pflichten der Banken unter dem Geldwäschegesetz und schützt die Rechte der Verbraucher in Fällen unberechtigter Kontosperrungen.
Hintergrund des Falls:
Eine türkische Staatsangehörige und Kontoinhaberin bei einer deutschen Privatbank sah sich einer plötzlichen Kontosperrung gegenüber, nachdem ein größerer Betrag aus einem Immobilienverkauf in der Türkei auf ihr Konto eingezahlt wurde. Die Bank reagierte mit der Sperrung, ohne die Kundin über den Verdacht der Geldwäsche oder die anstehende Kündigung des Kontos zu informieren. Als die Bank die gesetzliche Frist für die Bearbeitung von Transaktionen missachtete, wurde ein Eilverfahren eingeleitet.
Entscheidung des OLG Frankfurt:
Das Gericht stellte fest, dass die Bank ihre Pflichten nach dem Geldwäschegesetz verletzt hatte, indem sie das Konto der Antragstellerin ohne triftigen Grund über Wochen sperrte. Diese Handlung verursachte nicht nur finanzielle Unannehmlichkeiten, sondern verstieß auch gegen wesentliche Rechtsprinzipien des Verbraucherschutzes. Das OLG Frankfurt entschied zugunsten der Antragstellerin und legte der Bank die Kosten des Verfahrens auf, ein Signal für eine strengere Auslegung der Verantwortung von Finanzinstitutionen.
Bedeutung für Verbraucher und Banken:
Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit für Banken, ihre Verfahren zur Geldwäschebekämpfung sorgfältig zu prüfen und dabei die Rechte ihrer Kunden zu respektieren. Für Verbraucher bietet es eine wichtige Rechtsprechung, auf die sie sich berufen können, sollte ihr Konto unrechtmäßig gesperrt werden.
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Markus Jansen