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Phishing-Angriff: Keine Rückerstattungspflicht der Bank bei grober Fahrlässigkeit des Kunden

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Dezember 2023 (Az. 3 U 3/23) hat entschieden, dass Banken nicht zur Rückerstattung von Geldern verpflichtet sind, die durch Phishing-Angriffe verloren gegangen sind, wenn der Kunde grob fahrlässig handelt.

Der Fall betrifft einen Anwalt und Steuerberater, der auf eine Phishing-SMS reagierte, die vorgab, von seiner Bank zu stammen. Nach dem Klicken auf einen Link in der SMS und der Bestätigung einer PushTAN-Anforderung wurden knapp 50.000 Euro von seinem Konto abgebucht. Das Gericht stellte fest, dass der Anwalt grob fahrlässig gehandelt hat, indem er auf die Aufforderungen eines Betrügers einging und die Transaktion ohne angemessene Überprüfung freigab.

Das Gericht betonte, dass bei der Nutzung von Banking-Apps, die explizit der Freigabe von Finanztransaktionen dienen, jeder Kunde die Anzeige gründlich prüfen muss. Der Anwalt, als erfahrener Geschäftsmann, hätte die Risiken einer solchen Aktion erkennen und entsprechend vorsichtig handeln müssen.

Das Urteil macht deutlich, dass die Aufklärung über Phishing und die damit verbundenen Gefahren seit Jahren im öffentlichen Diskurs steht. Kunden werden daher erwartet, wachsam zu sein und sich vor solchen Betrugsversuchen zu schützen.

Diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da der Kunde eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat. Ein ähnlicher Fall wurde Ende des letzten Jahres vom Landgericht Lübeck entschieden, welcher ebenfalls zu Ungunsten des Bankkunden ausfiel.

Quelle: Redaktion beck-aktuell, 14. Februar 2024

 

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Markus Jansen

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