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LG Düsseldorf: Keine Kündigung von Darlehen auf Basis einer negativen SCHUFA-Auskunft

In einem richtungsweisenden Urteil vom 21. Dezember 2023 hat das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 8 O 55/23) entschieden, dass eine Darlehenskündigung aufgrund einer negativen SCHUFA-Auskunft nicht gerechtfertigt ist. Das Gericht stellte fest, dass die vorgelegte SCHUFA-Auskunft nicht gerichtsverwertbar war, da für außenstehende Dritte nicht erkennbar ist, wie Scorewerte, Quoten und Ratingstufen berechnet und auf welcher Datengrundlage sie erstellt wurden.

Kern des Falles:

Die Klägerin, die einem Beklagten ein Darlehen gewährt hatte, erfuhr von einer negativen SCHUFA-Eintragung bezüglich des Beklagten. Infolgedessen kündigte sie das Darlehen außerordentlich und forderte die Rückzahlung der Darlehenssumme sowie vorgerichtliche Kosten. Das Landgericht Düsseldorf wies diese Forderung jedoch ab.

Entscheidung des Landgerichts:

Das LG Düsseldorf urteilte, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Rückzahlung der Darlehensvaluta hatte. Die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung waren nicht erfüllt, da die Klägerin weder einen Kündigungsgrund nach ihren AGB noch die Voraussetzungen des BGB schlüssig vorbringen konnte. Für das Vorliegen der Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung trägt der Darlehensgeber die Darlegungs- und Beweislast. Eine „wesentliche“ Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers, die einen wichtigen Grund zur Kündigung darstellen könnte, muss durch eine Gesamtwürdigung aller wirtschaftlichen Umstände des Einzelfalls aus objektiver Perspektive festgestellt werden.

Bedeutung des Urteils:

Dieses Urteil setzt wichtige Maßstäbe für die Bewertung von SCHUFA-Auskünften im Rahmen von Darlehensbeziehungen. Es zeigt, dass eine negative SCHUFA-Auskunft allein nicht ausreicht, um die Kündigung eines Darlehens zu rechtfertigen, insbesondere wenn die Datengrundlage und Berechnungsmethoden der SCHUFA für Dritte nicht transparent sind.

Fazit:

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf hebt die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung und ordnungsgemäßen Informationsbeschaffung durch den Darlehensgeber hervor, besonders wenn die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers auf Basis von Indizien beurteilt werden. Dieser Fall dient als ein prägnantes Beispiel für die Notwendigkeit, die Rechte von Darlehensnehmern zu schützen und die Verwendung von SCHUFA-Auskünften in rechtlichen Entscheidungen kritisch zu hinterfragen.

Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass dieses Urteil zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags noch nicht rechtskräftig ist und sich die rechtliche Situation ändern kann

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Markus Jansen

Markus Jansen