Die Laurèl GmbH wird unverzüglich Insolvenzantrag stellen, teilt das Unternehmen am 14. November mit. Grund: Der Einstieg eines Investors ist geplatzt. Der strategische Investor habe mitgeteilt, dass er für ein Investment außerhalb der Insolvenz nicht mehr zur Verfügung stehe, so die Laurèl GmbH in einer Ad-hoc Mitteilung. Die für den 14. November geplante Gläubigerversammlung der Anleihe-Anleger wurde entsprechend abgesagt.
„Die Anleger sollten im Zuge der Restrukturierung ohnehin schon massive Zugeständnisse machen und auf etwa 78 Prozent ihrer Forderung verzichten. Nun können aus den 78 sogar 100 Prozent werden. Mit anderen Worten droht den Anlegern der Totalverlust“, verdeutlicht Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei Jansen Schwarz & Schulte-Bromby Rechtsanwälte in Neuss.
Die Laurèl GmbH hatte im November 2012 eine Mittelstandsanleihe mit einem Volumen von 20 Millionen Euro begeben (ISIN: DE000A1RE5T8). Die Schuldverschreibung ist jährlich mit 7,125 Prozent verzinst; die Zinsen sind jeweils zum 16. November fällig. Im November 2017 steht die Anleihe zur Rückzahlung an. „Weder zu dem einen noch zu dem anderen wird es nach derzeitigem Stand kommen. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen die Anleger stattdessen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden und auf eine möglichst hohe Insolvenzquote hoffen. Erfahrungsgemäß bleibt in einem Insolvenzverfahren für die Anleger aber leider nicht allzu viel übrig“, so Rechtsanwalt Jansen.
Die Anleger haben aber noch mehr Möglichkeiten als nur auf eine Insolvenzquote zu hoffen. Sie können auch ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Diese können sich z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung ergeben. Denn die Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Beratung. Dabei müssen sie u.a. auch über die Risiken ihrer Geldanlage umfassend und verständlich aufgeklärt werden. Oftmals werden aber nur die Vorzüge wie eine hohe Rendite oder eine vermeintlich sichere Geldanlage in den Vordergrund gestellt. „Diese Aufklärung ist häufig nur völlig unzureichend erfolgt, sodass Schadensersatzansprüche entstanden sein können. Um finanzielle Verluste abzuwehren, sollten jetzt die rechtlichen Möglichkeiten der Anleger geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Jansen.
Jens Schulte-Bromby, LL.M.