Der Graue Kapitalmarkt wird von einer weiteren großen Pleite erschüttert. Die Magellan Maritime Services GmbH ist insolvent. Anleger sollen bis zu 400 Millionen Euro in die Container-Direktinvestments gesteckt haben. Ihr Geld könnte jetzt verbrannt sein.
Schon seit einigen Wochen dürfte die rund 9.000 Anleger das Gefühl beschlichen haben, dass ihre Investition in die Container doch noch nicht so sicher wie angenommen ist. Dabei schien es zunächst nicht besonders riskant zu sein, Geld in die Container der Magellan Maritime Services GmbH zu investieren. Das Geschäftsmodell war einfach. Die Anleger kaufen die Container und vermieten sie umgehend wieder an die Magellan Maritime Services. Die Gesellschaft versprach im Gegenzug feste Tagesmieten und den Rückkauf der Container nach Vertragsende. „Die Sicherheit war aber nur trügerisch. Eine Prospektpflicht für diese Direktinvestments gibt es (noch) nicht und so wurden die Anleger über die Risiken im Unklaren gelassen“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei Jansen Schwarz & Schulte-Bromby in Neuss.
Dabei steckt der Containermarkt, auch bedingt durch die lang anhaltenden wirtschaftlichen Probleme in der Handelsschifffahrt, seit Jahren in Schwierigkeiten. Bei sinkender Nachfrage können die kalkulierten Mieten längst nicht mehr erzielt werden. Bei den Containern der Magellan Maritime Services kamen nun offenbar Zahlungsschwierigkeiten asiatischer Reedereien, die die Container gemietet hatten, hinzu. Die Folge: Seit einigen Wochen warteten die Anleger vergeblich auf ihre Zahlungen. Auch die Aussage, dass die Probleme bis Ende Mai gelöst seien, erfüllte sich nicht. Im Gegenteil: Die Magellan Maritime Services GmbH stellte einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung; das Amtsgericht Hamburg eröffnete am 1. Juni 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 67c IN 237/16).
„Anleger müssen nun hohe Verluste befürchten. Damit es nicht soweit kommt, sollte sie ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, so Rechtsanwalt Jansen. Da die Kaufverträge offenbar häufig im Internet oder in sog. Haustürgeschäften geschlossen wurden, kann geprüft werden, ob der Widerruf des Kaufvertrags möglich ist. „Dann würden die Anleger zu Gläubigern des insolventen Unternehmens und müssten auf eine gute Insolvenzquote hoffen“, erklärt Rechtsanwalt Jansen. Eine weitere Variante ist, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Anlagevermittler zu prüfen. Diese hätten die Anleger über die Risiken aufklären und auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen.
Markus Jansen