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Infrastructure as a Service

Infrastructure as a Service oder auch IAAS ist die umfassendste Form des Cloud Computings. Hierbei wird dem Benutzer ein vollumfänglich administrierbares System zur Verfügung gestellt, dass es ermöglicht die Rechenleistung der gemieteten Infrastruktur in Anspruch zu nehmen.

Mittlerweile wird von der Rechtsprechung angenommen, dass es sich bei solchen Angeboten je nach Art und Umfang entweder um einen Dienstvertrag im Sinne des § 631 BGB oder um einen Mietvertrag im Sinne des § 535 BGB handelt.

Welche Vorschriften zur Anwendung kommen entscheidet sich vornehmlich danach wie der Vertrag ausgestaltet ist, nämlich nach der Frage ob in erster Linie die Abrufbarkeit der Infrastruktur geschuldet wird, oder deren Betrieb in einer konkreten vorab vereinbarten Form.

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Jens Schulte-Bromby, LL.M.

Jens Schulte-Bromby, LL.M.

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Zugang von E-Mails: Kein Anscheinsbeweis

18.06.2024

Technische Möglichkeit des Nichterreichens

Das Landgericht Hagen hat entschieden, dass für den Zugang einer E-Mail kein Anscheinsbeweis besteht. Trotz Absendens kann es technisch möglich sein, dass eine E-Mail den Empfänger nicht erreicht.

Fallbeispiel: Klageverfahren 2023

Im Jahr 2023 stritten die Parteien eines Klageverfahrens vor dem Landgericht Hagen unter anderem über den Zugang einer E-Mail. Die Beklagte bestritt den Erhalt, während der Kläger die Absendung der E-Mail bestätigte.

Beweispflicht liegt beim Absender

Das Gericht entschied, dass der Absender den Zugang der E-Mail nachweisen muss. Allein die Absendung reicht nicht aus, da es technisch möglich ist, dass die E-Mail nicht ankommt. Dieses Risiko trägt der Versender, da er die Art der Übermittlung wählt.

Lesebestätigung als Absicherung

Um sicherzustellen, dass eine E-Mail den Empfänger erreicht, kann der Versender eine Lesebestätigung anfordern. Dies bietet eine zusätzliche Sicherheit und Nachweisbarkeit. Ansonsten sollten bei Erklärung, deren Zugang nachgewiesen werden muss, stets das gute alte Einschreiben genutzt werden. Bei besonders wichtigen Erklärungen, wie zB. Kündigungen, kann auch die Zustellung durch Gerichtsvollzieher ein Möglichkeit darstellen.

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Kampf ums Recht: Die Grenzen der Meinungsäußerung im juristischen Kontext

23.01.2024

In einem bemerkenswerten Rechtsfall hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Stellung zum Ausdruck der Meinungsfreiheit in juristischen Auseinandersetzungen bezogen. Eine Anwältin, die in einem familiengerichtlichen Verfahren als Verfahrensbeistand fungierte, hatte auf ihrer Webseite über eine nichtöffentliche Sitzung berichtet. Dabei titulierte sie einen Kollegen als "fetter Anwalt" und "Rumpelstilzchen". Diese Äußerungen führten zu einer Klage und anschließend zu einer Verurteilung der Anwältin zur Unterlassung durch das Amtsgericht und Landgericht Dresden.

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