Infrastructure as a Service oder auch IAAS ist die umfassendste Form des Cloud Computings. Hierbei wird dem Benutzer ein vollumfänglich administrierbares System zur Verfügung gestellt, dass es ermöglicht die Rechenleistung der gemieteten Infrastruktur in Anspruch zu nehmen.
Mittlerweile wird von der Rechtsprechung angenommen, dass es sich bei solchen Angeboten je nach Art und Umfang entweder um einen Dienstvertrag im Sinne des § 631 BGB oder um einen Mietvertrag im Sinne des § 535 BGB handelt.
Welche Vorschriften zur Anwendung kommen entscheidet sich vornehmlich danach wie der Vertrag ausgestaltet ist, nämlich nach der Frage ob in erster Linie die Abrufbarkeit der Infrastruktur geschuldet wird, oder deren Betrieb in einer konkreten vorab vereinbarten Form.
Jens Schulte-Bromby, LL.M.