Wir beraten Sie umfassend in dem Fachgebiet Kapitalmarktrecht. Ihr Ansprechpartner Markus Jansen berät Sie und Ihr kapitalmarktorientiertes Unternehmen bei Kapitalmaßnahmen, Kapitalanlagen, im Anlagengeschäft oder bei Übernahmen und unterstützt Sie fortwährend in den Bereichen Wertpapiergeschäfte wie das Wertpapierhandelsgesetz, das Wertpapierprospektgesetz sowie das Aktiengesetz und das Börsengesetz. Ebenso in den Bereichen Kapitalanlagengesetz, Kreditwesengesetz sowie in Compliance-Fragen.
Wenn Sie rechtliche Beratung bei der Erfüllung Ihrer kapitalmarktrechtlichen Pflichten benötigen, steht Ihnen Markus Jansen, Ihr Fachanwalt für Kapitalmarktrecht von der Kanzlei Jansen, Schwarz & Schulte-Bromby Rechtsanwälte aus Neuss, als erfahrener Partner zur Seite.
Markus Jansen
Jansen, Schwarz & Schulte-Bromby, Ihre Kanzlei für Kapitalmarktrecht aus Neuss, berät Sie bei Fragen zu Kapitalanlagen, Kapitalmaßnahmen und Übernahmen. Ihr Ansprechpartner Markus Jansen unterstützt Sie unter anderem zu der Aufklärungspflicht von Banken im Bereich Kapitalanlage. Wir stehen Ihnen und Ihrem Unternehmen als strategischer Partner umfassend bei der Vorbereitung von einer Kapitalanlage zur Seite. Ihr Ansprechpartner Markus Jansen berät Sie bei der Entscheidung, welche Art von Kapitalmaßnahmen die geeignete Form der Finanzierung ist. Dies können Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen, die Begebung einer Anleihe, die Ausgabe von Genussrechten oder der Stärkung des Eigenkapitals durch Mezzanine-Kapital sein.
Die Anwaltskanzlei Jansen, Schwarz & Schulte-Bromby berät Sie in dem Fachgebiet Kapitalmarktrecht umfassend auf dem Gebiet der Kapitalanlage, sei es in Anlagengeschäften oder in Immobilienfonds. In dem Bereich Kapitalanlage berät Sie Ihr Ansprechpartner Markus Jansen über Chancen und Risiken der geplanten Kapitalanlage, zum Beispiel in dem Themengebiet Anlagen- und Prospekthaftung.
Als Prospekthaftung oder Anlagehaftung wird die Haftung eines Bank- oder Finanzdienstleistungsinstituts verstanden, die daraus erwachsen kann, dass ein Kapitalanleger nicht anleger- und anlagegerecht beraten wurde. Dem Beteiligungsprospekt , häufig auch als Emmissionsprospekt bezeichnet, kommt dabei eine umfangreiche Informationsfunktion zu, die einen Kapitalanleger über Chancen und Risiken einer Kapitalanlage aufklären soll. Den Beteiligungsprospekten kam in der jüngeren Vergangenheit ein hoher Stellenwert im Rahmen von Bankhaftungsprozessen zu. Mit Ihrem Fachanwalt für Kapitalmarktrecht Markus Jansen steht Ihnen in diesem Bereich ein kompetenter Partner zur Seite.
Bei Fragen zum Anlagengeschäft wie die Anlagenhaftung oder Themen rund um fehlerhafte Anlageberatung durch einen Anlageberater, sei es als Angestellter eines Bank- oder Finanzdienstleistungsinstituts oder als freier Anlageberater, finden Sie und Ihr Unternehmen als Anleger in dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Markus Jansen einen kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner, zum Beispiel auf dem Gebiet des Aktienkaufs.
Wenn Sie und Ihr Unternehmen sich für eine Kapitalmaßnahme im Bereich Immobilienfonds, zum Beispiel für eine Fondbeteiligung entschieden haben, unterstützt Sie Fachanwalt Markus Jansen als Partner in juristischen Fragen. Auch bei Rechtsfragen zu Immobilienfonds gibt es mit dem Emissionsprospekt für Immobilienfonds eine umfangreiche Informationsbroschüre, die einen Kapitalanleger über Chancen und Risiken einer Investition in einen Immobilienfond aufklären soll. Auch bei Immobilienfonds ist mittlerweile ein Vertrieb mittels eines Emissionsprospekts Realität geworden. Daraus folgt, dass auch Prospektmängel bei Immobilienfonds keine Seltenheit mehr sind. Auch aus diesen Prospektmängeln bei Immobilienfonds vermögen daher Prospekthaftungsansprüche zu erwachsen, zum Beispiel für den Bereich Prospektmängel bei Immobilienfonds. Markus Jansen steht Ihnen auf diesem Gebiet als Fachanwalt für Kapitalmarktrecht zur Seite.
Ihre Anwaltskanzlei Jansen, Schwarz, Schulte-Bromby aus Neuss berät Sie und Ihr Unternehmen strategisch bei der Auflegung sowie der Verwaltung von Investmentfonds. Wir informieren Sie über neue aufsichtsrechtliche Anforderungen und stehen Ihnen als Partner auf Augenhöhe zur Seite. Mit Ihnen zusammen entwickeln wir langfristige Strategien und übernehmen bei kapitalmarktrechtlichen Auseinandersetzungen die Prozessführung.